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Für Großsportanlagen wie das SC-Stadion gelten besondere planungsrechtliche Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Verkehrsanbindung, zu Sicherheitsabständen sowie zu Flächen für Besucherströme und Rettungswege.
Diese Regelungen führen dazu, dass im unmittelbaren Umfeld eines Stadions die Bebauung nicht frei möglich ist und bestimmte Bereiche dauerhaft als Freiflächen oder Infrastrukturzonen gesichert bleiben müssen.
Im Fall des Freiburger Stadions betrifft dies auch Teile der angrenzenden Flächen in Richtung des Flugplatzes. Eine vollständige und uneingeschränkte Bebauung wäre daher planungsrechtlich nur eingeschränkt umsetzbar.
Am Flugplatz Freiburg bestehen bereits heute gewerbliche Nutzungen mit Betrieben, Dienstleistungen und technischen Einrichtungen. In der Diskussion um eine mögliche Umnutzung wird daher auch die Frage gestellt, ob bestehende funktionierende Strukturen aufgegeben werden müssten, um neue Flächen zu entwickeln.
In der Stadtplanung wird eine solche Situation als Abwägungsfrage betrachtet: Einerseits besteht Bedarf an Entwicklungsflächen, andererseits spielen der Erhalt gewachsener Standorte, bestehender Arbeitsplätze und funktionierender Infrastruktur eine wichtige Rolle.
Diese Aspekte gehören zu den zentralen Punkten, die bei jeder zukünftigen Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Eine Umwidmung eines bestehenden Infrastrukturstandorts gehört zu den komplexesten Verfahren der Stadtentwicklung.
Dabei wären unter anderem folgende Schritte erforderlich:
Solche Verfahren dauern erfahrungsgemäß viele Jahre und sind mit erheblichen planerischen, organisatorischen und finanziellen Aufwendungen verbunden.
Diese Aspekte sind zentrale Faktoren jeder Bewertung möglicher zukünftiger Nutzungen.
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Der Flugplatz Freiburg ist für viele Bürger wenig sichtbar.
Gerne beantworten wir Fragen und ermöglichen Einblicke vor Ort.
Akademische Fliegergruppe
Freiburg i. Br. e. V.
Am Flughafen 1a
79108 Freiburg