Die aktuelle Diskussion stellt die zukünftige Nutzung des Areals in den Mittelpunkt. Dabei wird häufig übersehen, dass am Standort bereits gewerbliche, technische und infrastrukturelle Nutzungen bestehen.
Diese Seite soll einen sachlichen Überblick geben – als Grundlage für eine informierte Bewertung.
Am Standort arbeiten Betriebe, Ausbildungsstätten und technische Dienstleister.
Der Flugplatz ist Teil regionaler Verkehrs- und Versorgungsstrukturen.
Bestehende gewerbliche Nutzung prägt das Gelände seit vielen Jahren.
Technische Praxis und Nachwuchsförderung gehören zum Alltag vor Ort.
Funktionen sind eng mit dem regionalen Umfeld verknüpft.
Fakten zu Planung, Alternativen und Flächennutzung im Überblick.
Die CDU-Stadtratsfraktion Freiburg bekräftigt ihre klare und unmissverständliche Position: Der Flugplatz Freiburg muss dauerhaft über das Jahr 2031 hinaus erhalten bleiben. Für die Fraktion ist der Flugplatz ein unverzichtbarer Bestandteil der städtischen Infrastruktur, der Sicherheitsarchitektur und unserer ökologischen Verantwortung.
Eine Umwidmung eines bestehenden Infrastrukturstandorts gehört zu den komplexesten Verfahren der Stadtentwicklung.
Dabei wären unter anderem folgende Schritte erforderlich:
Solche Verfahren dauern erfahrungsgemäß viele Jahre und sind mit erheblichen planerischen, organisatorischen und finanziellen Aufwendungen verbunden.
Diese Aspekte sind zentrale Faktoren jeder Bewertung möglicher zukünftiger Nutzungen.
Für Großsportanlagen wie das SC-Stadion gelten besondere planungsrechtliche Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zum Immissionsschutz, zur Verkehrsanbindung, zu Sicherheitsabständen sowie zu Flächen für Besucherströme und Rettungswege.
Diese Regelungen führen dazu, dass im unmittelbaren Umfeld eines Stadions die Bebauung nicht frei möglich ist und bestimmte Bereiche dauerhaft als Freiflächen oder Infrastrukturzonen gesichert bleiben müssen.
Im Fall des Freiburger Stadions betrifft dies auch Teile der angrenzenden Flächen in Richtung des Flugplatzes. Eine vollständige und uneingeschränkte Bebauung wäre daher planungsrechtlich nur eingeschränkt umsetzbar.
In der Diskussion werden unter anderem die Flugplätze Kirchzarten und Bremgarten genannt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Standorte unterschiedliche infrastrukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen aufweisen.
Kirchzarten wird überwiegend für den Segelflug genutzt und verfügt nicht über die gleiche technische Ausstattung und Betriebsstruktur wie ein Verkehrslandeplatz. Bremgarten wiederum unterliegt spezifischen Betriebs- und Lärmschutzregelungen, die die Nutzungsmöglichkeiten begrenzen.
Ob und in welchem Umfang bestehende Funktionen verlagert werden könnten, wäre daher jeweils gesondert fachlich zu prüfen.
Der Flugplatz erfüllt heute Funktionen im regionalen Gefüge, unter anderem im Zusammenhang mit Lufttransporten und Vorsorge- und Redundanzstrukturen. Im Kontext bundesweiter Sicherheitsplanungen – etwa im sogenannten OPLAN DEU – wird dabei grundsätzlich geprüft, welche Infrastrukturstandorte im Krisenfall verfügbar und funktional eingebunden sind. Die konkrete Bewertung solcher Rollen erfolgt durch zuständige Fachstellen im Rahmen übergeordneter Sicherheits- und Katastrophenschutzplanungen.
Der Flugplatz Freiburg ist für viele Bürger wenig sichtbar.
Gerne beantworten wir Fragen und ermöglichen Einblicke vor Ort.
Akademische Fliegergruppe
Freiburg i. Br. e. V.
Am Flughafen 1a
79108 Freiburg