Herz- und Lungentransplantationen unterliegen deutlich kürzeren Ischämiezeiten als beispielsweise Nierentransplantationen.
Das bedeutet: Zwischen Entnahme und Implantation stehen nur wenige Stunden zur Verfügung.
Jede zusätzliche Umladung, Umleitung oder längere Bodenanfahrt reduziert das verfügbare Zeitfenster.
Die unmittelbare Nähe eines geeigneten Verkehrslandeplatzes zur Uniklinik ist daher ein entscheidender Faktor.
Nein. Transplantationsflüge (z. B. Herz- oder Lungentransporte) werden regelmäßig mit Flächenflugzeugen durchgeführt.
Gründe:
– höhere Geschwindigkeit
– größere Reichweite
– bessere Wetterstabilität
Die Start- und Landebahn wurde auf Bitten der Universitätskliniken verlängert, damit auch Jets landen können.
Dafür wurde eine Nachtfluggenehmigung beantragt und genehmigt (Landtagsdrucksache 14/1518).
Flächenflugzeuge werden bei Organtransporten eingesetzt, da sie höhere Reichweiten und Geschwindigkeiten ermöglichen.
Die Verlängerung der Start- und Landebahn erfolgte unter anderem auf Bitten der Universitätskliniken Freiburg.
Ziel war es, auch strahlgetriebene Flugzeuge für Organ- und Spezialtransporte aufnehmen zu können.
In diesem Zusammenhang wurde eine Nachtfluggenehmigung beantragt und genehmigt
(Landtagsdrucksache 14/1518 Baden-Württemberg).
Die Maßnahme wurde mit Zustimmung des Gemeinderates einstimmig beschlossen und wurde vom Land Baden-Württemberg auch finanziell unterstützt.
Organtransporte sind nicht nur zeitkritisch, sondern auch wetterabhängig.
Bei schlechten Wetterbedingungen kann es zu Umleitungen kommen.
Ein regional verfügbarer, technisch ausgestatteter Verkehrslandeplatz erhöht die Ausfallsicherheit.
Redundanz ist bei zeitkritischen medizinischen Transporten ein zentraler Faktor.
Alternativstandorte wie Bremgarten oder Lahr wurden in der Vergangenheit geprüft.
Aufgrund längerer Anfahrtswege, zusätzlicher Umladezeiten und logistischer Verzögerungen wurden sie jedoch nicht als gleichwertiger Ersatz bewertet.
Bei zeitkritischen Transporten – insbesondere Organtransplantationen – sind Minuten entscheidend.
Die unmittelbare Nähe zur Uniklinik Freiburg ist daher ein wesentlicher Standortvorteil.
Im politischen Diskurs 2007/2008 spielte die Sicherstellung medizinischer Versorgung eine zentrale Rolle.
Die Frage, ob Freiburg im Falle eines Organtransports ausfallen dürfe, wurde intensiv diskutiert und war ein maßgeblicher Entscheidungsfaktor.
Die Sicherstellung von Organtransporten war ein wesentlicher Entscheidungsfaktor für den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur.
Die medizinischen Rahmenbedingungen haben sich seither nicht grundlegend verändert.
Die Nähe zur Universitätsklinik und die zeitkritischen Anforderungen bestehen weiterhin.
Ja.
In der Landtagsdrucksache 14/1725 vom 14.09.2007 wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Freiburg im Zusammenhang mit dem Universitätsklinikum Freiburg steht.
Das Innenministerium führt aus, dass das Universitätsklinikum zusätzlich auf eine Nachtflugerlaubnis angewiesen ist.
Ja.
Vor einer generellen Nachtflugerlaubnis wurden für Organtransporte Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Laut Innenministerium fanden im Jahr 2004 etwa 30 Flugbewegungen im Nachtzeitraum statt.
Bei der Diskussion geht es nicht nur um Flächennutzung, sondern um Infrastruktur, die im Ernstfall Leben retten kann.
Die Frage der Erreichbarkeit und Verfügbarkeit medizinischer Transportwege betrifft die gesamte Region.
Nein. Der Flugplatz Freiburg ist ein öffentlicher Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht.
Er steht grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung – vergleichbar mit Straße oder Schiene.
Mehr als die Hälfte der Flugbewegungen entfallen auf gewerbliche oder funktionale Nutzung (Geschäftsflüge, medizinische Transporte, Werkstattbetrieb, Flugschulen, Infrastrukturflüge).
Die Nutzung setzt – wie im Straßenverkehr – eine entsprechende Lizenz voraus (Pilotenschein).
Verkehrslandeplätze sind Teil regionaler Redundanz- und Vorsorgestrukturen.
Die unmittelbare Nähe zur Uniklinik Freiburg ist dabei ein wesentlicher Standortvorteil.
Im Krisenfall zählt vorhandene, sofort nutzbare Infrastruktur.
Eine bestehende Start- und Landebahn mit technischer Ausstattung ist nicht kurzfristig ersetzbar.
Der Flugplatz Freiburg verfügt über eine 24-Stunden-Betriebserlaubnis.
Dadurch sind Starts und Landungen auch in den Nachtstunden möglich.
Gerade bei zeitkritischen medizinischen Transporten kann diese Verfügbarkeit entscheidend sein.
Eine generelle Nachtflugerlaubnis schafft eine dauerhafte Betriebssicherheit und Bestandsgarantie.
Ohne diese besteht nur die Möglichkeit einzelner Ausnahmegenehmigungen, die jeweils gesondert erteilt werden müssen.
Im Kontext zeitkritischer Organtransporte wurde diese Frage als infrastrukturell relevant bewertet.
Der „OPLAN DEU“ ist ein bundesweites militärisches und ziviles Planungskonzept für Krisen- und Verteidigungsfälle.
In diesem Rahmen wird geprüft, welche Infrastruktur – darunter Verkehrswege und Flugplätze – im Ernstfall verfügbar ist.
Dabei geht es nicht um Alltagsszenarien, sondern um Vorsorge und Resilienzstrukturen.
Warum wurde die Start- und Landebahn 2007/2008 verlängert?
Im Jahr 2007/2008 wurde im Freiburger Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Freiburg zu verlängern.
Hintergrund war die medizinische Notwendigkeit, Organtransporte – insbesondere Herz- und Lungentransporte – mit schnellen Flächenflugzeugen (Jets) durchführen zu können.
Helikopter sind für solche Einsätze häufig ungeeignet, da:
Die Verlängerung der Bahn diente ausdrücklich dem Ziel, auch Jet-Landungen für Transplantationsflüge zu ermöglichen.
Ja.
Der Beschluss erfolgte einstimmig im Gemeinderat – einschließlich der Stimmen aller damals vertretenen politischen Gruppierungen.
Die Entscheidung beruhte nicht auf parteipolitischer Ideologie, sondern auf einer sachlichen Abwägung zwischen:
Das Thema Organtransporte wurde damals als übergeordnetes öffentliches Interesse bewertet.
Die Verlängerung der Start- und Landebahn war nicht nur eine kommunale Entscheidung.
Das Land Baden-Württemberg war beteiligt, unterstützte die Maßnahme und behandelte das Thema auch parlamentarisch (Landtagsdrucksache 14/1518).
Die Finanzierung wurde seitens des Landes ausdrücklich mitgetragen.
Dies zeigt:
Der Flugplatz wurde nicht als lokale Freizeitfläche bewertet, sondern als Bestandteil medizinischer und infrastruktureller Daseinsvorsorge.
Organtransporte folgen keinem Tagesrhythmus.
Spenderorgane stehen häufig nachts zur Verfügung.
Gerade Herz- und Lungentransplantationen sind hochzeitkritisch.
Deshalb wurde parallel zur Bahnverlängerung eine Nachtfluggenehmigung beantragt und genehmigt.
Damit wurde sichergestellt, dass:
Diese Entscheidung erfolgte ebenfalls im Wissen um die medizinische Bedeutung.
Im Rahmen der damaligen Diskussion wurden Alternativen wie:
geprüft.
Diese wurden nach sorgfältiger Abwägung verworfen, da zusätzliche Umwege, Umladungen und Zeitverluste entstehen würden.
Bei Herz- und Lungentransplantationen beträgt die maximale Ischämiezeit (Zeit außerhalb des Körpers) nur wenige Stunden.
Jede zusätzliche Landung, jeder zusätzliche Transportweg erhöht das Risiko.
Die politische Bewertung damals lautete:
Die direkte Landung in Freiburg ist medizinisch geboten.
In den Beratungen wurde deutlich gemacht, dass der Gemeinderat nicht die Verantwortung tragen wollte, dass ein Organtransport scheitert, weil die notwendige Infrastruktur fehlt.
Die Diskussion war von der Frage geprägt:
Will Freiburg ein vollwertiger Transplantationsstandort bleiben – oder nicht?
Der Beschluss zur Verlängerung der Bahn war eine bewusste Entscheidung zugunsten der medizinischen Versorgungssicherheit.
Die medizinischen Rahmenbedingungen sind unverändert:
Herz- und Lungentransplantationen sind weiterhin hochzeitkritisch.
Flächenflugzeuge sind weiterhin schneller und reichweitenstärker als Helikopter.
Organtransporte erfolgen weiterhin auch nachts.
Die damaligen Gründe gelten faktisch weiterhin.
Deshalb stellt sich heute die sachliche Frage:
Wenn die Infrastruktur damals aus medizinischer Verantwortung geschaffen wurde –
welche neuen medizinischen oder infrastrukturellen Erkenntnisse rechtfertigen heute ihre Aufgabe?
Infrastrukturentscheidungen entstehen nicht zufällig.
Sie sind das Ergebnis politischer Abwägung, fachlicher Gutachten und langfristiger Verantwortung.
Die Verlängerung der Start- und Landebahn war kein spontaner Beschluss,
sondern eine bewusst getroffene Entscheidung zur Sicherung der medizinischen Daseinsvorsorge.
Wer heute eine Schließung fordert, muss daher beantworten:
Diese Fragen sind legitim – und sie ergeben sich unmittelbar aus den historischen Beschlüssen.
Grundsätzlich kann jede Fläche im Rahmen der Bauleitplanung eine neue Nutzung erhalten. Beim Flugplatz Freiburg würde dies jedoch ein sehr umfangreiches Planungsverfahren erfordern. Neben der Änderung des Flächennutzungsplans müssten neue Bebauungspläne aufgestellt, zahlreiche Fachgutachten erstellt und bestehende Nutzungen neu organisiert werden. Ein solcher Prozess würde sich über viele Jahre erstrecken.
Neben der Änderung des Flächennutzungsplans wären neue Bebauungspläne, Umweltgutachten, Verkehrsgutachten sowie naturschutzrechtliche Prüfungen erforderlich.
Zudem bestehen Betriebsrechte, bestehende gewerbliche Nutzungen sowie infrastrukturelle Bindungen.
Ein solcher Prozess würde sich voraussichtlich über viele Jahre erstrecken.
Erfahrungswerte vergleichbarer Planungsverfahren zeigen, dass umfangreiche Infrastrukturumwidmungen regelmäßig einen Zeitraum von 8–15 Jahren beanspruchen können – abhängig von Einwendungen, Gutachten, Gerichtsverfahren und politischen Beschlüssen.
Die häufig genannte Zahl von 700.000 Euro ist nicht korrekt.
Das zuletzt ausgewiesene Defizit liegt bei rund 200.000 Euro und schwankt investitionsbedingt.
Zudem ist der Flugplatz Teil des Stadtwerkeverbunds, wodurch Verluste steuerlich verrechnet werden können.
In früheren Jahren wurden auch ausgeglichene Ergebnisse erzielt.
Es ist zu berücksichtigen, dass dem Flugplatz durch externe Flächenreduzierungen Einnahmequellen entzogen wurden.
Eine isolierte Betrachtung des Defizits ohne Einbeziehung dieser strukturellen Veränderungen greift daher zu kurz.
Im Zuge des Stadionbaus wurde dem Flugplatz ein erheblicher Teil der Fläche entzogen.
Dadurch mussten unter anderem die Fallschirmspringer und Teile des Segelflugbetriebs an andere Standorte verlagert werden.
Insbesondere der Fallschirmsprungbetrieb war eine relevante Einnahmequelle.
Mit dem Wegfall dieser Nutzung reduzierten sich die Erträge des Flugplatzes entsprechend.
Die veränderte wirtschaftliche Situation ist daher wesentlich auf strukturelle Flächenverluste zurückzuführen.
Ja. Am Standort sind verschiedene Betriebe angesiedelt, darunter technische Dienstleister und luftfahrtnahe Unternehmen. Diese Nutzungen sind eng mit der vorhandenen Infrastruktur verbunden und haben sich über viele Jahre entwickelt.
Am Standort sind über Jahre gewachsene Betriebe angesiedelt.
Diese sind funktional an die vorhandene Infrastruktur gebunden.
Eine Verlagerung würde Investitionen, Genehmigungsverfahren und erhebliche Umstrukturierungen erfordern.
In Freiburg bestehen bereits Gewerbeflächen mit teilweise ungenutzten Kapazitäten. Zudem liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt vergleichsweise hoch, was für Unternehmen ein Standortfaktor ist. Diese Aspekte werden in der Diskussion über neue Gewerbeflächen regelmäßig mit berücksichtigt.
Der Flugplatz Kirchzarten wird überwiegend für den Segelflug genutzt und verfügt nicht über die gleiche technische Infrastruktur wie ein Verkehrslandeplatz. Eine Verlagerung bestehender Funktionen wäre daher nur eingeschränkt möglich.
Der Flugplatz Bremgarten unterliegt besonderen Betriebs- und Lärmschutzregelungen. Diese beeinflussen die Nutzungsmöglichkeiten und unterscheiden sich deutlich von den Bedingungen in Freiburg.
Flugplätze unterscheiden sich erheblich in Infrastruktur, rechtlichen Rahmenbedingungen und Nutzungsmöglichkeiten. Eine Gleichwertigkeit kann deshalb nicht vorausgesetzt werden und müsste im Einzelfall fachlich geprüft werden.
Nein. Im Umfeld des Stadions gelten besondere Anforderungen an Verkehrsführung, Sicherheitskonzepte, Besucherströme und Immissionsschutz. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass angrenzende Flächen nur eingeschränkt bebaut werden können. Teile des Geländes müssten dauerhaft als Freiflächen oder Infrastrukturflächen erhalten bleiben.
Im Umfeld des Stadions gelten erhöhte Anforderungen an Sicherheit, Besucherlenkung, Verkehrsführung und Rettungswege.
Diese Rahmenbedingungen schränken eine dichte Bebauung angrenzender Flächen erheblich ein.
Teile der Fläche müssten dauerhaft als Freifläche oder Infrastrukturfläche erhalten bleiben.
Ja.
Im Rahmen des Papstbesuchs in Freiburg wurden temporäre Wegeführungen im Bereich der Magerrasenflächen angelegt.
Hierfür wurden mit Holzschnitzeln befestigte Wege geschaffen, um Besucherströme durch das Gelände zu leiten.
Die Maßnahmen verursachten erhebliche Kosten und zeigten, dass bei politischer Priorisierung auch in sensiblen Bereichen temporäre Eingriffe vorgenommen werden können.
Diese Erfahrung ist im Kontext heutiger Nutzungsdebatten von Bedeutung.
Frühere Großveranstaltungen zeigten, dass eine hohe Besucherzahl ökologische Auswirkungen auf empfindliche Flächen haben kann.
Aus diesem Grund wurden bestimmte Nutzungen nicht fortgeführt.
Naturschutz und intensive Freizeitnutzung stehen in sensiblen Bereichen häufig in einem Spannungsverhältnis.
Aus der Luft oder in Karten erscheint das Gelände als große offene Fläche. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen aktiv genutzten Infrastrukturstandort mit vielfältigen Funktionen.
Zudem befinden sich auf Teilen des Geländes geschützte Magerrasenflächen und Biotope.
Diese Flächen unterliegen naturschutzrechtlichen Vorgaben und sind nicht frei disponierbar.
In der Diskussion wird vorgeschlagen, das Gelände ähnlich wie das Tempelhofer Feld in Berlin als großflächige Freizeit- und Naherholungsfläche zu öffnen.
Dabei sind jedoch mehrere Unterschiede zu berücksichtigen:
Eine einfache Übertragung des Berliner Modells auf Freiburg greift daher zu kurz.
Bei möglichen neuen Nutzungen spielen zahlreiche Aspekte eine Rolle: bestehende Infrastruktur, wirtschaftliche Auswirkungen, Umwelt- und Verkehrsfragen, Eigentumsverhältnisse sowie langfristige Entwicklungsziele der Stadt.
Für zusätzliche Informationen oder Hinweise stehen Ansprechpartner zur Verfügung.
Unser Flugplatz Freiburg
Am Flughafen 1a
79108 Freiburg