Welche Bereiche tatsächlich für eine Bebauung infrage kämen
In der öffentlichen Wahrnehmung erscheint das Gelände des Flugplatzes Freiburg häufig als große zusammenhängende freie Fläche. Tatsächlich besteht es aus verschiedenen Funktionsbereichen mit sehr unterschiedlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die folgende Darstellung zeigt, welche Teilflächen grundsätzlich für eine mögliche Neubebauung geprüft werden könnten.
BAURECHTLICHE EINORDNUNGEN
Legende
NATURSCHUTZGEBIET
FUNKTIONSFLÄCHE
Begrenzte Entwicklungsflächen
Bestehende Nutzung als Ausgangspunkt
Die potenziell für eine Bebauung infrage kommenden Teilflächen sind im Verhältnis zum Gesamtgelände vergleichsweise klein. In diesen Bereichen befinden sich bereits heute Gebäude, Hangars und gewerbliche Einrichtungen. Eine mögliche Neubebauung würde daher nicht auf ungenutzten Flächen stattfinden, sondern eine Neuorganisation bestehender Nutzungen erfordern.
Gewachsene Strukturen am Standort
Funktionale Zusammenhänge
Die vorhandenen Gebäude und Anlagen sind Teil eines gewachsenen Infrastrukturstandorts. Sie sind funktional aufeinander abgestimmt und bilden die Grundlage für technische Abläufe, Betriebsorganisation und gewerbliche Nutzung. Die Flächen sind daher nicht isoliert betrachtbar, sondern Teil eines zusammenhängenden Systems.
Freiräume mit klarer Funktion
Infrastruktur und Klimawirkung
Große Teile des Geländes dienen als Betriebsflächen, Sicherheitszonen und klimatische Freiräume. Dazu gehören unter anderem Start- und Bewegungsflächen sowie unversiegelte Grünbereiche. Diese Flächen erfüllen wichtige infrastrukturelle und klimatische Funktionen und sind planungsrechtlich nicht für eine Bebauung vorgesehen.
Zwischen Eindruck und Realität
Unterschiedliche Voraussetzungen der Standorte
Wahrnehmung
Aus angrenzenden Bereichen wirkt das Gelände häufig wie eine große offene Fläche.
Tatsächliche Nutzung
Der Standort besteht aus unterschiedlichen Funktionszonen mit technischen, infrastrukturellen und klimatischen Aufgaben.
Einordnung
Die visuelle Wahrnehmung entspricht daher nicht vollständig der tatsächlichen Nutzung und planungsrechtlichen Situation.
Flächenbewertung als Abwägungsfrage
Viele Aspekte der Diskussion werfen weiterführende Fragen auf – etwa zu Planung, Alternativen oder Nutzungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Antworten sind im FAQ-Bereich zusammengefasst.